Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen an.
Die Preise gelten ab Lager Burbach.
Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Verkauf:
Unser Angebot ist freibleibend. Die von uns angebotene Ware, insbesondere der Schmuck und die Kunstgegenstände, sind aufgrund der verwendeten Materialien und der Fertigung von Hand nicht immer beliebig und identisch reproduzierbar. Aus diesem Grund können Bestellungen von uns immer nur unverbindlich entgegengenommen werden. Bei den Abbildungen handelt es sich um Musterabbildungen. Die gelieferte Ware kann von den Abbildungen abweichen. Ersatzansprüche des Kunden im Falle der Nichtlieferung sind daher ausgeschlossen.
Wir bemühen uns in jedem Fall um Lieferung von Ware, die der Bestellten in Design und Ausführung möglichst nahe kommt. Ein Recht auf Rückgabe, bzw. Nichtannahme von Ware, die in Design und Ausführung nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht, besteht nicht Einem solchen Wunsch wird jedoch von uns nach Möglichkeit entsprochen.
Qualitätsgarantie:
Wir garantieren einwandfreie Qualität und Materialechtheit der gelieferten Ware.
Preise:
Da Wechselkurse und Edelmetallpreise besonderen Schwankungen unterworfen sind, können auch wir unsere Preise nicht garantieren. Es gelten stets die Preise des Lieferdatums. Bei Preiserhöhungen von mehr als 25 % zwischen Vertragsabschluß und Lieferung kann der Auftraggeber von seinem Vertrag zurücktreten.
Lieferung und Rücktritt:
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Die Ware wird in jedem Falle von uns umsichtig verpackt. Sollten dennoch Transportschäden erkennbar sein, sind diese vor Annahme bei der Post bzw. beim Paketdienst zu reklamieren.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Lieferbehinderungen, die bei uns oder insbesondere bei unseren Lieferanten ohne unser Verschulden eintreten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und den Umfang Ihrer Wirkung von unserer Lieferfrist. Sie berechtigen uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, nicht aber zum Schadenersatz. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung als selbstständiger Vertrag gilt.
Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufers.
Im Falle des nicht auf die von uns eingeräumten (bzw. gesetzlich vorgesehenen) Rücktrittsrechte begründeten Rücktritts haftet der Käufer für den uns daraus entstehenden Schaden. Wir können in diesem Fall vorbehaltlich eines nachgewiesenen weitergehenden Schadens aufgrund der hohen Beschaffungskosten (Direktimport) stets unmittelbar ein Drittel des Kaufpreises als Mindestschaden geltend machen, ohne dass es dazu der Setzung einer Nachfrist o.ä. bedarf.
Reparatur: Wir sind nicht zur Reparatur von uns gelieferter einwandfreier Ware verpflichtet, sind jedoch bereit, diese nach Möglichkeit durchführen zu lassen (gegen Erstattung der Aufwendungen).
Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich, dann kann der Käufer die Wandlung begehren. Jeder Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Zahlung: Da wir bei unseren Lieferanten bei Abnahme der Ware bezahlen müssen ist es erforderlich, dass auch wir unsere Kunden um sofortige Zahlung ohne Abzug spätestens 5 Tage nach Rechnungserhalt bitten müssen; bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen mindestens in Höhe der jeweils geltenden Bankzinsen fordern und sind berechtigt, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
Die Zahlungsfälligkeit wird durch die Geltendmachung von Mängeln nicht berührt. Bei Zahlungen gilt die erfolgte Gutschrift als Zahlungseingang, sofern es sich um Bank- und Postschecküberweisungen und Scheckzahlungen handelt.
Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltware tritt der Käufer schon jetzt die ihm gegen seinen Abnehmer oder Dritte zustehende Kaufpreisforderung mit allen Rechten sicherheitshalber bis zur völligen Tilgung aller Forderungen, und zwar jeweils einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe der Kaufpreisforderungen bis zur völligen Tilgung seiner Verbindlichkeiten an uns ab, ohne dass es hierzu einer besonderen Erklärung im einzelnen Falle bedarf. Auf Verlangen ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, die Abtretung seiner Kaufpreisansprüche in besonderer Urkunde zu erklären und uns seine Schuldner bekannt zu geben. Zur Einziehung der abgetretenen Außenstände ist der Käufer nur solange berechtigt, als er seinen fälligen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht statthaft. Vor eventuellen Zugriffen dritter Personen auf die in unserem Eigentum stehende Ware, insbesondere Pfändungen, hat uns der Käufer unverzüglich zu verständigen und uns bei der Wahrung unserer Rechte behilflich zu sein.
Zahlungen sind an uns oder einen durch Bescheinigung zum Inkasso Berechtigten zu leisten.
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, bei wiederholter oder laufender Geschäftsverbindung bis zur Tilgung des gesamten Schuldsaldos.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Erfüllungsort/Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Teile ist Siegen. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand Siegen gilt als vereinbart. Dies gilt auch für Ansprüche aus vom Käufer uns zahlungshalber übergebenen Wechseln und für Verträge mit Vollkaufleuten.
Sollte aus irgendeinem Grunde eine der vorstehenden Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
